ProSoziales Training ® PST,

ein Konzept zur Realisierung zeitgemäßer Gewalttäterbehandlung

 

Aggressive Kinder und Jugendliche als ubiquitäres Phänomen?

Die Realität ist eine andere !

Ein kleiner, harter Kern von Jugendlichen tritt sowohl kriminalstatistisch, als auch in der Berichterstattung immer wieder und leider auch mit immer härteren Gewalttaten in Erscheinung. Diesem Klientel widmet sich der curriculare Teil des ProSozialen Trainings (im Folgenden PST®) dieses Konzeptes, einer Maßnahme der Primär- Sekundär und Tertiär- Prävention. 

Konfrontation und Grenzsetzung stehen im Vordergrund des vorliegenden Konzepts, setzen allerdings aus dem Blickwinkel des PST® eine optimistische Anthropologie voraus. 

Kernstück des PST® ist die Ablehnung des gewalttätigen/ normabweichenden Verhaltens, nicht die Ablehnung des Menschen an sich. Im Gegenteil ist es unser Auftrag, den Probanden an die Selbstreflexion- und Kritik heranzuführen, die Opferrolle wahr- und ernst zu nehmen und die Bereitschaft zu wecken, den Spaß am normabweichenden Verhalten zu verlernen. 

Das lerntheoretisch/ kognitive Paradigma ist die Konfrontation und (zielorientierte) Provokation, das Heranführen an eine kritische Ich- Wahrnehmung, das Verlernen deviant- delinquenter und Neu- Erlernen gesellschaftlich anerkannter Verhaltensweisen.

Zielsetzung des PST ®

Die Zielsetzung des PST® ist die Schaffung, oder sofern vorhanden, die Heraufsetzung der Frustrationstoleranz des Täters gegenüber Provokationen und der Ausübung körperlicher Gewalt an sich.

Durch die Erweiterung seiner Handlungskompetenz in für ihn stressintensiven Situationen (z. B. verbale Provokation), sowie der Bewusstmachung von Aggressionsauslösern lernt der Täter, dass es sich keinesfalls um für ihn existenziell bedrohliche Situationen handelt, sondern, dass ihn die Ignoranz oder verbale Abwehr seines Gegenübers soziale Anerkennung verschafft und ihm empfindliche Sanktionen erspart. An dieser Stelle spielen die individuellen Provokationstests, sowie der „heiße Stuhl“, als konfrontatives Instrumentarium, eine maßgebliche Rolle. 

Der Protagonist hingegen empfindet das Verlernen der gewalttätigen Handlung als „Entwaffnung“ seiner Person und sucht erfahrungsgemäß den Ausgleich/ Ersatz des für Ihn fehlenden Elements.
Der PST- Trainer intendiert an dieser Stelle eine angemessene Ausgleichsqualität beim TN, praxisbewährt sind hier Methoden aus der Kampfrhetorik als auch Schlagfertigkeitstrainings.

Finales Ziel eines jeden Trainings ist die Realbewährung des Erlernten, idealerweise in ambulanter Begleitung durch einen Trainer.

 

Die Methodik des PST® in Auszügen: 

         Biografiearbeit

         Vertrauensübungen

         vertiefende Rollenspiele

         psychodramatische Inszenierungen

         konfrontative Körperübungen

         Kosten – Nutzen Analysen

         Selbsterfahrungselemte (Klettern/ Rafting/ Outdoor-Training)

         Zusammenarbeit mit Tutoren (z.B. haft- erfahrene Ex-Gewalttäter als      

         Gewaltexperten oder friedfertige Kampfsportler)

         Analyse der Aggressivitätsauslöser

         Einsatz von Seminarschauspielern zur Reflexion

         Einzelinterviews im Beisein der Gruppe (1:1-Befragung, „Experteninterview“)

         Transfer-, Übungs- und Hausaufgaben

         Tatkonfrontation auf dem „Heißen Stuhl“ und Provokationstest

         Entspannungstechniken

         Deeskalationsübungen

         Distanzierungsbrief zur Gewalt und an die Clique

         Erlebnispädagogische Maßnahmen (Klettergarten, „Kampfkunsteinheit“)

         Förderung der Verbalisierungsfähigkeit

         Zukunftsplanung in kleinen Schritten (Visualisierung)

         Einhaltung von Regeln und Normen des Zusammenlebens

         Veränderungen durch Gruppendruck 

 

Zielgruppe:

Zielgruppe des PST® sind Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, Heranwachsende und Erwachsene. Eine Teilnahme kann eigeninitiativ erfolgen.

Auffällige oder bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche können von Jugendämtern vorgeschlagen und angemeldet werden. Das Gro der Teilnehmer jedoch bilden Gewalttäter, welche über Staatsanwaltschaft, Gericht oder Bewährungshilfe zugewiesen werden, was einen gewollten Nutzen als sekundäre Behandlungsmotivation des Einzelnen darstellt. 

Aufnahme in ein PST®: 

Eine Teilnahme am Training kann im Rahmen einer:

 

  • Weisung  § 10, I, 6 JGG i.V.m. § 23 JGG,
  • Auflage  § 15 JGG i.V.m. § 23 JGG,
  • Strafaussetzung  § 21 JGG i.V.m. §§ 27, 60 JGG,
  • Diversion  § 45 JGG,
  • Einstellung  § 47 JGG,

 

oder im Rahmen einer Bewährung nach §§ 57 ff StGB erfolgen. 

Die Bewerber führen ein Aufnahmegespräch mit den zukünftigen TrainerInnen. Bei Aufnahme ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach Urteile, JGH-Berichte und Ermittlungsakten eingesehen werden dürfen. Die Einverständniserklärung enthält auch die Erlaubnis zum konfrontativen und provokativen Umgang. Bei Minderjährigen unterzeichnen die gesetzlichen Vertreter ebenfalls.

 

Ausschlusskriterien für Teilnehmer eines PST®:

Von einem PST® im Vorfeld auszuschließen sind:

 

        - Alkohol- oder drogenabhängige Personen

        - Psychisch kranke Personen

        - Minderbegabte Personen

        - Sexualstraftäter

        - Personen, denen jedwede Einsicht fehlt

        - Personen mit Einbindung in kriminelle Strukturen mit hohem    

          Organisationsgrad

 

Eine individuelle Entscheidung der Trainer bleibt vorbehaltlich.

 

Finanzierung und Kosten:

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann das Training als Maßnahme einer Sozialen Gruppenarbeit betrachtet werden (§§ 27, 29 KJHG). Dementsprechend ist eine Kostenübernahme mit den zuständigen Jugendämtern zu klären.

Im Gerichtsverfahren ist zwischen Jugendgerichtshilfe und dem Gericht zu klären, ob die JGH die Auflage / Weisung befürwortet und das Jugendamt die Kosten trägt.

In allen Fällen, in denen das Jugendamt nicht Kostenträger ist, kann die Teilnahme über zweckgebundene Bußgeldzuweisungen oder auch Eigenfinanzierung des Teilnehmers erfolgen. 

Kostenübernahmen durch freie Träger oder Vereine sollte im Vorfeld geklärt werden jedoch muss die Kostenträgerschaft vor Beginn des Trainings eindeutig geklärt sein. 

 

 

Rahmenbedingungen:

  • Unterzeichnung des Trainingsvertrages durch den TN/ gesetzlichen Vertreter
  • Unterzeichnung der Interventionserlaubnis
  • Unterzeichnung der Schweigepflichtentbindung

 

Voranmeldungen sind jederzeit möglich. Die Zeit bis zum Trainingsbeginn wird durch regelmäßige Einzelgespräche mit dem Koordinator überbrückt. So lassen sich erste biografische Informationen sammeln und ggf. eine primäre Teilnahmemotivation herbeiführen. Abbrüche gerade zu Beginn oder während des Trainings werden so minimiert.

Die PST®- TrainerInnen werden durch Tutoren unterstützt, hierbei handelt es sich um ehemalige Teilnehmer mit hohem Status im Umfeld Gewaltbereiter, welche die Trainingsziele aktiv umsetzen und mit den Trainingsinhalten vertraut sind.  

Exemplarischer Verlauf: 

Das Training umfasst 15 Einheiten, jeweils einer Einheit pro Woche in den Abendstunden mit je ca. 3 Stunden Dauer, die Länge der einzelnen Einheit kann je nach Themeninhalt variieren. Die Trainingsvor- und Nachbereitung umfasst pro Sitzung etwa 1 Stunde. Das Erstgespräch mit den TrainerInnen dauert pro Teilnehmer ca. 1 Stunde. In dem Gespräch werden Motivation und Trainingsinhalte besprochen und über die Teilnahme entschieden.

Insgesamt umfasst das Training einschließlich Vor- und Nachbereitung 90 Zeitstunden, bei einem Anteil von etwa  65 Stunden reiner Trainingszeit. Die restlichen 25 Stunden werden für Verwaltungsarbeiten, Kontakte zu Behörden und Informationsbeschaffung aufgewendet. Das Training verteilt sich über einen Zeitraum von 3-4 Monaten.

 

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